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Fördermittel

Energetische Sanierung wird gefördert

Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in der Bundesrepublik staatlich gefördert. In ganz besonderem Maße dann, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das vor 1995 erbaut wurde bzw. wenn durch die Maßnahme, die durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Mindestwerte unterschritten werden.

Es existieren im wesentlichen fünf Formen öffentlicher Zuwendungen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten:

  • zinsgünstige Darlehen
  • direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten
  • Steuererleichterungen
  • Bürgschaften
  • Lokale Sonderkreditprogramme von Banken, Sparkassen, Länder und Kommunen

Zu beachten ist, dass Fördermittelanträge immer vor Beginn der Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahme gestellt werden müssen. Ein Antrag auf Fördermittel im Nachhinein ist nicht möglich.

Als zertifizierter Gebäudeenergieberater informieren wir Sie ausführlich über die für Sie möglichen Fördermöglichkeiten.