Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in der Bundesrepublik staatlich gefördert. In ganz besonderem Maße dann, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das vor 1995 erbaut wurde bzw. wenn durch die Maßnahme, die durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Mindestwerte unterschritten werden.
Es existieren im wesentlichen fünf Formen öffentlicher Zuwendungen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten:
Zu beachten ist, dass Fördermittelanträge immer vor Beginn der Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahme gestellt werden müssen. Ein Antrag auf Fördermittel im Nachhinein ist nicht möglich.
www.bmwi.de (Bundesministerium für Wirtschaft / Förderdatenbank des Bundes)
www.bmu.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
www.bafa.de (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)